Als Anreiz für Unternehmensinvestitionen ist die COVID-19 Investitionsprämie von der österreichischen Bundesregierung angekündigt und kürzlich auch beschlossen worden. Damit soll der gegenwärtig zurückhaltenden Investitionsneigung österreichischer Unternehmen entgegengewirkt werden.
Die Förderung wird in Form eines (steuerfreien!) Zuschusses gewährt. Wobei das Gesamtfördervolumen mit 1 Mrd. Euro begrenzt ist!
Die Investitionsprämie im Detail:
Gefördert werden NEU Investitionen in körperliche und unkörperliche (bspw. Software) Wirtschaftsgüter, die in das abnutzbare Anlagevermögen eines Unternehmens an österreichischen Standorten aufgenommen werden.
Die Förderung für diese Investitionen kann zwischen dem
1. September 2020 und 28. Februar 2021 beantragt werden. Erste Maßnahmen im Zusammenhang mit der Investition müssen zwischen dem
1. August 2020 und 28. Februar 2021 gesetzt werden. (Gemeint ist hier wohl die Beauftragung bzw. Bestellung.)
Die Investitionsprämie beträgt grundsätzlich
7% der NEU Investitionen. Bei NEU Investitionen in den Bereichen Digitalisierung, Ökologisierung und Gesundheit sowie „Life-Science“ wird die Investitionsprämie von 7% auf
14% verdoppelt!
Nicht förderungsfähig sind insbesondere
- klimaschädliche Investitionen,
- unbebaute Grundstücke,
- Finanzanlagen,
- Unternehmensübernahmen und
- „aktivierte Eigenleistungen“.
Die genauen Details sollen in Form einer Förderungsrichtlinie ausgearbeitet werden. Diese lag bei Drucklegung allerdings noch nicht vor!
Auf
www.sh.at/aktuelles berichten wir über die weitere Entwicklung der Investitionsprämie!