Registrierkasse – Jahresbeleg 2020 erstellen!
Jährlich – so auch zum Abschluss des Jahres 2020 – muss ein Jahresbeleg erstellt werden. Der Jahresbeleg ist der Monatsbeleg für Dezember. Auch der Monatsbeleg Dezember ist – wie jeder andere Monatsbeleg – ein Nullbeleg. Daher:
Jahresbeleg = Monatsbeleg Dezember = Nullbeleg.
Sie brauchen zur verpflichtenden Überprüfung des Manipulationsschutzes Ihrer Registrierkasse(n) den Jahresbeleg.
Erstellung des Jahresbeleges (=Monatsbeleg Dezember) bis zum 31. Dezember des Kalenderjahres. Der Jahresbeleg kann, wie jeder andere Nullbeleg, durch Eingabe des Wertes 0 erstellt werden. Diesen Ausdruck bitte 7 Jahre lang aufbewahren!
Prüfung des Jahresbeleges: Die Überprüfung des Jahresbeleges (manuell oder automatisiert) muss spätestens bis zum 15. Februar des Folgejahres erfolgen!
Gerne übernimmt unser Sekretariat Schreinergasse für Sie diese verpflichtende Übermittlung.